
Allgemeine Geschäftsbedingungen
mind & soul Marketing UG (haftungsbeschränkt)
Sitz: Hövelhof · Amtsgericht Paderborn · HRB 14583
Diese AGB gelten ausschließlich im Geschäftsverkehr mit Unternehmen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
§ 1 Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der mind & soul Marketing UG (haftungsbeschränkt), Sitz Hövelhof, nachfolgend „Agentur", und ihren Auftraggebern. Sie gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden nicht geschlossen.
1.2 Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Agentur hat ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn die Agentur in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers Leistungen vorbehaltlos erbringt.
§ 2 Vertragstypologie und Leistungsumfang
2.1 Die Agentur erbringt Leistungen in den Bereichen Webdesign, Webshop/E-Commerce, Suchmaschinenoptimierung (SEO), Generative Engine Optimization (GEO), Google Ads, Meta Ads, Social Media Marketing und Social Recruiting.
2.2 Je nach Leistungsart handelt es sich um Dienst- oder Werkverträge.
2.3 Dienstvertragscharakter (§ 611 BGB) haben insbesondere: SEO, GEO, laufende Betreuung von Google und Meta Ads, Social Recruiting, Beratung, Reporting und vergleichbare Dauerleistungen. Geschuldet wird ein fachgerechtes Tätigwerden, nicht ein konkreter Ranking-, Klick- oder Bewerbererfolg.
2.4 Werkvertragscharakter (§ 631 BGB) haben insbesondere: Erstellung einer Website, Gestaltung eines Logos oder Corporate-Design-Elements sowie die Erstellung konkret umrissener Kreativ-Assets. Geschuldet wird ein definierter, abnahmefähiger Erfolg.
2.5 Alle Angebote der Agentur sind freibleibend. Mit der Auftragserteilung gibt der Auftraggeber ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Vertrages ab. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung der Agentur in Textform zustande.
§ 3 Vergütung, Zahlungsbedingungen
3.1 Alle Preise verstehen sich als Nettobeträge zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
3.2 Von der vereinbarten Vergütung sind nur die in der Auftragsbestätigung aufgeführten Leistungspositionen und Mengen erfasst. Nach Vertragsschluss erteilte Zusatz- oder Sonderaufträge werden gesondert vergütet.
3.3 Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels entstehen ohne weitere Mahnung Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe. Das Recht zur Geltendmachung eines weitergehenden Schadens bleibt unberührt.
3.4 Werbebudgets für externe Plattformen (z. B. Google Ads, Meta Ads) sind vom Auftraggeber separat zu tragen und werden, soweit sie von der Agentur verauslagt werden, mit der nächsten Abrechnung weiterberechnet.
§ 4 Vertragslaufzeit und Kündigung
4.1 Laufende Betreuungsverträge haben, soweit nicht anders vereinbart, eine Mindestlaufzeit von zwölf Monaten. Sie verlängern sich um jeweils weitere zwölf Monate, wenn sie nicht mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit in Textform gekündigt werden.
4.2 Projektverträge (Werkverträge) enden mit der Abnahme des Werks.
4.3 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Vertragspartei schwerwiegend gegen ihre vertraglichen Pflichten verstößt und den Verstoß auch nach schriftlicher Abmahnung mit angemessener Frist nicht abstellt.
§ 5 Nutzungs- und Urheberrechte
5.1 Soweit an von der Agentur erstellten Werken Urheberrechte entstehen, räumt die Agentur dem Auftraggeber nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die zur vereinbarten Nutzung erforderlichen einfachen, zeitlich und räumlich unbeschränkten Nutzungsrechte ein.
5.2 Exklusive oder ausschließliche Nutzungsrechte sowie die Weitergabe von Nutzungsrechten an Dritte bedürfen einer gesonderten Vereinbarung in Textform und gegebenenfalls einer gesonderten Vergütung.
5.3 An Arbeitsergebnissen ohne urheberrechtliche Schöpfungshöhe (z. B. technisches SEO, Datenanalysen, Keyword-Recherchen, Kampagnen-Setups) erhält der Auftraggeber ein zeitlich und räumlich unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht.
5.4 Bis zur vollständigen Bezahlung der vereinbarten Vergütung verbleiben sämtliche Nutzungsrechte bei der Agentur.
5.5 Die Agentur ist berechtigt, die erbrachten Leistungen als Referenz zu nennen und abzubilden, sofern der Auftraggeber dem nicht aus berechtigtem Interesse in Textform widerspricht. Der Auftraggeber räumt der Agentur zu diesem Zweck das einfache Recht ein, Firmenname, Logo und Marken zu verwenden.
§ 6 Einsatz generativer Künstlicher Intelligenz
6.1 Die Agentur setzt zur Leistungserbringung generative KI-Systeme (z. B. für Text-, Bild- oder Code-Entwürfe) ein. Der Auftraggeber stimmt diesem Einsatz zu.
6.2 Rein KI-generierte Inhalte ohne wesentliche schöpferische menschliche Bearbeitung genießen nach aktueller Rechtslage keinen Urheberrechtsschutz. Die Agentur räumt dem Auftraggeber an solchen Inhalten ein unbeschränktes, einfaches Nutzungsrecht ein, kann eine Ausschließlichkeit jedoch nicht garantieren.
6.3 Die Agentur steht dafür ein, dass sie keine urheberrechtlich geschützten Inhalte Dritter wissentlich in KI-generierte Ergebnisse übernimmt. Eine darüber hinausgehende Haftung für etwaige systembedingte Rechtsverletzungen der eingesetzten KI-Systeme ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
6.4 Vertrauliche Daten des Auftraggebers werden nicht an KI-Systeme übermittelt, die diese Daten zu Trainingszwecken verwenden.
§ 7 Haftung
7.1 Die Agentur haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht), deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden begrenzt, der Höhe nach maximal auf die vom Auftraggeber in den letzten zwölf Monaten vor dem schadenstiftenden Ereignis gezahlte Nettovergütung.
7.3 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, aus übernommenen Garantien und wegen arglistigen Verschweigens von Mängeln bleibt unberührt.
7.4 Mittelbare Schäden und Folgeschäden, insbesondere entgangener Gewinn, sind bei einfacher Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
7.5 Die Agentur übernimmt keine rechtliche Prüfung der vom Auftraggeber bereitgestellten oder freigegebenen Inhalte. Sie haftet nicht für die markenrechtliche Eintragungsfähigkeit oder die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit ihrer Arbeiten. Für die rechtliche Zulässigkeit freigegebener Inhalte bleibt der Auftraggeber verantwortlich.
§ 8 Haftung für Plattform-Maßnahmen (Google, Meta & Co.)
8.1 Die Agentur hat keinen Einfluss auf Entscheidungen der Betreiber externer Plattformen (z. B. Google, Meta, LinkedIn, TikTok) über Konto-Sperrungen, Anzeigen-Ablehnungen, Reichweiten-Begrenzungen, Algorithmus-Änderungen, Änderungen der Werberichtlinien oder Preisanpassungen.
8.2 Für Schäden, die durch Sperrungen, Deaktivierungen oder Ablehnungen durch Plattformbetreiber entstehen, haftet die Agentur nur, wenn sie die Sperrung durch eine ihr zurechenbare schuldhafte Verletzung der jeweiligen Plattform-Richtlinien verursacht hat und den Auftraggeber zuvor nicht auf ein von ihm gewünschtes, richtlinienwidriges Vorgehen hingewiesen hat.
8.3 Kosten für nicht ausgelieferte, aber bereits beauftragte Werbebudgets sowie Opportunitätskosten aus Plattform-Ausfällen trägt der Auftraggeber.
§ 9 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
9.1 Der Auftraggeber stellt der Agentur sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Materialien und Freigaben rechtzeitig zur Verfügung. Dazu gehören insbesondere Zugangsdaten zu Hosting-, Domain-, Google-, Meta- und vergleichbaren Diensten.
9.2 Der Auftraggeber sichert zu, an vom Kunden überlassenen Vorlagen (Texte, Bilder, Logos, sonstige Daten) über die für die Nutzung erforderlichen Rechte zu verfügen und stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen Dritter frei.
9.3 Verzögert der Auftraggeber Mitwirkungshandlungen oder Freigaben, verschieben sich vereinbarte Fristen entsprechend. Mehraufwand, der durch die Verzögerung entsteht, wird gesondert nach dem jeweils gültigen Stundensatz der Agentur abgerechnet.
§ 10 Verwertungsgesellschaften, Künstlersozialabgabe
10.1 Der Auftraggeber verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften (z. B. GEMA) abzuführen. Werden diese Gebühren von der Agentur verauslagt, erstattet der Auftraggeber diese gegen Nachweis.
10.2 Die Pflicht zur Abführung der Künstlersozialabgabe trägt der Auftraggeber in eigener Verantwortung.
§ 11 Datenschutz und Auftragsverarbeitung
11.1 Soweit die Agentur im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet (Art. 4 Nr. 8 DSGVO), schließen die Parteien einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO ab. Die Agentur stellt dem Auftraggeber hierfür ein Muster zur Verfügung.
11.2 Der Abschluss eines AVV ist Voraussetzung für die Leistungserbringung, soweit gesetzlich erforderlich.
§ 12 Vertraulichkeit
12.1 Die Parteien verpflichten sich, sämtliche im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen vertraulichen Informationen der jeweils anderen Partei vertraulich zu behandeln und nicht ohne vorherige Zustimmung an Dritte weiterzugeben. Ausgenommen sind gesetzliche Offenlegungspflichten.
12.2 Die Verschwiegenheitspflicht gilt für einen Zeitraum von drei Jahren nach Beendigung der Zusammenarbeit fort.
§ 13 Aufrechnung, Zurückbehaltung
13.1 Der Auftraggeber kann nur mit solchen Forderungen aufrechnen, die unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind oder die in einem synallagmatischen Verhältnis zum Anspruch der Agentur aus demselben Vertragsverhältnis stehen.
13.2 Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Auftraggeber nur wegen Gegenansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis geltend machen.
§ 14 Form von Erklärungen
14.1 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB). E-Mail genügt diesem Erfordernis.
14.2 Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen AGB (§ 305b BGB).
§ 15 Schlussbestimmungen
15.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
15.2 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist, sofern der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, der Sitz der Agentur in Hövelhof (zuständiges Gericht: Amtsgericht Paderborn, Landgericht Paderborn).
15.3 Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
Stand: April 2026